Rechtsprechung
LG Bielefeld, 06.08.2008 - 22 S 128/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)
Prognose- und Werkstattrisiko bei fiktiver Abrechnung - Geschädigter soll am Schadensfall nicht verdienen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88
Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …
Auszug aus LG Bielefeld, 06.08.2008 - 22 S 128/08
Ausgangspunkt bei der rechtlichen Beurteilung ist nach dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. über die im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidungen hinausgehend: BGH, Urteil vom 20.6.1989 - VI ZR 334/88, abgedruckt in NJW 1989, 3009 ff.; so auch wörtlich zitiert im Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.6.2008 - 1 U 276/07 - bei Juris), dass bei unfallbedingter Beschädigung eines Kraftfahrzeuges der Geschädigte von dem ersatzpflichtigen Schädiger statt der Herstellung durch diesen (§ 249 Abs. 1 BGB) den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag für eine von ihm selbst veranlasste Reparatur verlangen kann (§ 249 Abs. 2 BGB).Des weiteren dürfte die vom Kläger vorgenommene Schadensberechnung gegen das sogenannte schadensrechtliche Bereicherungsverbot verstoßen: Auch im Rahmen der Ersetzungsbefugnis nach § 249 Abs. 2 BGB gilt der schadensrechtliche Grundsatz, dass der Geschädigte zwar volle Herstellung verlangen kann, dass er aber an dem Schadensfall nicht "verdienen" soll (vgl. hierzu nur BGH, NJW 1989, 3009 f.).
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem …
Auszug aus LG Bielefeld, 06.08.2008 - 22 S 128/08
Ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer besteht im Hinblick auf § 249 Abs. 2 S. 2 BGB nur insofern, als die Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist (vgl. nur BGH, NJW 2004, 1943). - OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98
Prognoserisiko bei fiktiver Schadensabrechnung bei Reparatur in Eigenregie
Auszug aus LG Bielefeld, 06.08.2008 - 22 S 128/08
Bestehen Bedenken gegen die Richtigkeit des Schadensgutachtens, kann nicht zweifelhaft sein, dass seitens des Gerichts durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Überprüfung erfolgen muss und dass der Schaden, wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige Fehler in der Kalkulation des vorgerichtlich eingeschalteten Sachverständigen findet, entsprechend den Feststellungen des gerichtlich beauftragten Sachverständigen ermittelt wird (vgl. zu einem derartigen Fall Urteil des OLG Hamm vom 18.3.1999 - 6 U 104/98 -, abgedruckt in VersR 2001, 198).
- AG Bergisch Gladbach, 16.03.2023 - 61 C 229/22 Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB (Stand: 22.02.2023), Rn. 165; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.1999, 6 U 104/98, VersR 2001, 198; LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2008, 22 S 128/08, Rn. 7).